Beauftragter für MedizinprodukteSicherheit
Im Senioren – und Pflegezentrum Lichtenberg steht Ihnen ein Ansprechpartner zum Thema Medizinproduktsicherheit zur Verfügung.
Damit werden die Vorgaben der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) umgesetzt. In §6 ist geregelt, dass alle Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigen eine sachkundige, zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen müssen.
Aufgaben
Nach §6 Abs.2 der MPBetreibV nimmt der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle in der Einrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im
Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der
Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen, - die Koordinierung interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der
Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und - die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen in den Gesundheits-
einrichtungen infolge von Rückrufmaßnahmen von Herstellern / Inverkehrbringer von
Medizinprodukten.
Kontakt
Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit per E-Mail: bfmps@seniorenzentrum-lichtenberg.de
Da die gesetzliche Definition von Medizinprodukten in § 3 des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) sehr umfangreich ist, hat der Beauftragte für die Medizinproduktesicherheit primär eine koordinierende Funktion und arbeitet auf Anwender- und Verwaltungsseite mit den jeweiligen Medizinprodukten-Experten und Kooperationspartnern zusammen